Informationen zu „De rike Hansohm“


Der historische Hindergrund


Die Bedingungen nach dem Verlust der Freiheit waren für Dithmarschen verglichen mit anderen Teilen Schleswig-Holsteins großzügig. So behielt Dithmarschen die Zollfreiheit, die sonst nur den Klöstern, den adligen Gütern und einigen Städten gewährt worden war.

Ideale Voraussetzungen für Schmuggler: Die in Dithmarschen günstigen Waren mussten nur illegal über die Grenze - d.h. für Tellingstedt: über die Eider - nach Holstein gebracht und dort mit Gewinn verkauft werden.

U. a. dieses Geschäft machte den Tellingstedter Hans Lindemann (Hansohm) so reich, dass er zu den Honoratioren dort „nerrn“ gehörte.

Schon um die Zeit, in der die Erzählung Klaus Groths spielt, Anfang der 1830er Jahre hatte der dänische König eine Änderung der in den Herzogtümern geltenden Zollgesetze angekündigt. Der Widerstand in Dithmarschen war beträchtlich. Die Tellingstedter schlugen vor, dagegen gerichtlich vorzugehen und es auf einen Prozeß ankommen zu lassen.

Durch großzügige Entschädigungen an Dithmarschen wurde Anfang 1842 der Streit schließlich beigelegt.
(Quelle: Marten/Mäckelmann, S.309-316)

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